Mit dem Energieausweis die Energieeffizienz darstellen
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Der Energieausweis für ein Haus gibt Auskunft über den üblichen jährlichen Durchschnittsverbrauch an Heizenergie und Energie für die Warmwasserbereitung. Er dient dazu, die Energieeffizienz von Gebäuden mit bestimmten Standards vergleichbar zu machen. Bei Kauf einer Immobilie oder bei Umzug in eine Immobilie soll der Interessent dadurch einen Überblick über den Energieverbrauch pro Quadratmeter innerhalb eines Jahres erhalten. Die Angaben im Energiebedarfsausweis sind eine gute Grundlage zur Einschätzung des zu erwartenden Verbrauchs. In die Berechnungen fließen darin nämlich Merkmale der Bausubstanz und die Ausgestaltung der Gebäudeisolierung mit ein. Der Energieverbrauchsausweis gibt demgegenüber einen Überblick über den tatsächlichen Energieverbrauch eines Jahres, spiegelt also eher ein subjektives Energienutzungsverhalten wider. Bei einem Gewerbebetrieb sind im Energieverbrauchsausweis zusätzlich die jährlichen Kosten für den Stromverbrauch ausgewiesen.
Letzte Aktualisierung : November 2022
Im Gebäudeenergiegesetz ist genau geregelt, wann ein Energieausweis für ein Haus zu erstellen ist. Erfahren Sie, welche Regelungen es dazu im Einzelnen gibt, wo Sie den Energieausweis bekommen und wie teuer er ist.
Was ist ein Energieausweis?
Ein Energieausweis ist ein amtliches Dokument nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das Daten über die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes oder Gebäudeteils enthält. Er ist anwendbar auf Bauten, die beheizt oder klimatisiert werden. Sinn und Zweck des Energieausweises ist es, anhand sogenannter Energieeffizienzklassen einen bundesweiten Vergleich des Energieverbrauchs von Gebäuden zu ermöglichen. Ein Energieausweis besitzt in der Regel eine Gültigkeit von zehn Jahren, es sei denn, es besteht vorab die Verpflichtung zur Neuausstellung. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn wesentliche Änderungen an isolierenden Gebäudeteilen durchgeführt werden.
Wann ist ein Energieausweis Pflicht?
Ein Energieausweis ist immer dann zu erstellen, wenn:
- ein Gebäude neu errichtet wird
- wesentliche Änderungen an isolierenden Gebäudeteilen vorgenommen werden
- ein Gebäude oder Gebäudeteil verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast wird und bisher noch kein Energieausweis dafür vorlag. Gleiches gilt, wenn ein Erbbaurecht begründet oder übertragen wird
- ein Bauwerk mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern mit behördlich genutzt wird und starken Publikumsverkehr hat
Welche Arten von Energieausweisen gibt es?
Man unterscheidet zwei Arten von Energieausweisen:
- Energiebedarfsausweis
- Energieverbrauchsausweis
Der Energiebedarfsausweis betrachtet den Zustand des Bauwerks und zieht daraus theoretische Schlüsse über den zu erwartenden Energieverbrauch. Es ist wichtig, dass in jedem Bauwerk Strom- und Gasanschlüsse verlegt werden. Demgegenüber trifft der Energieverbrauchsausweis Aussagen über den tatsächlichen Energieverbrauch der Nutzer des Gebäudes.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
Ein Energiebedarfsausweis ist notwendig, wenn Sie ein Haus neu bauen. Sobald der Bau fertiggestellt ist, müssen Sie diesen unverzüglich beantragen und sich das Original oder eine Kopie aushändigen lassen.
Führen Sie wesentliche Änderungen an den Außenwänden, Fenstern, Dachflächen oder sonstigen isolierenden Gebäudeteilen durch, kann ebenfalls ein neuer Energiebedarfsausweis erforderlich sein.
Ein Energieausweis ist beim Hausverkauf oder Abschluss eines Erbbaurechtsvertrags erforderlich, sofern für die betreffende Gebäudeeinheit bislang noch kein Energieausweis vorliegt. Das gilt ebenso bei Vermietung, Verpachtung oder Verleasung der Räumlichkeiten. Beim Immobiliengeschäft sind Sie dazu verpflichtet, den Energieausweis dem Interessenten zur Kenntnis zu geben. Dazu können Sie oder Ihr Immobilienmakler spätestens beim Besichtigungstermin entweder eine Kopie des Energieausweises vorlegen oder diesen deutlich sichtbar während der Besichtigung auslegen. Spätestens beim Abschluss des Kauf-, Miet-, Pacht-, Leasing- oder Erbbaurechtsvertrags bekommt der Käufer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Erbbauberechtigte eine Kopie ausgehändigt.
Sind Sie Eigentümer eines Gebäudes mit einer Nutzfläche von mehr als 250 Quadratmetern, das behördlich genutzt und stark frequentiert ist, haben Sie einen Energieausweis erstellen zu lassen. Diesen müssen Sie gut sichtbar im Gebäude aushängen.
Was bedeuten die Energiekennziffern?
Die Energiekennziffern geben Aufschluss darüber, wie hoch der Energieverbrauch üblicherweise in Gebäuden mit bestimmten Standards ist. Der Verbrauch und damit die Energieeffizienzklasse richten sich in der Regel nach dem Baujahr und dem Stand der Modernisierung bestehender Bauten. Je besser die Energieeffizienzklasse ist, umso niedriger ist die Energiekennziffer.
Passivhäuser verfügen über eine hervorragende Wärmedämmung und erzielen hohe Energieeinsparungen über die Nutzung der Wärmerückgewinnung. Verluste von Wärme vermeidet eine gut gesteuerte Lüftungsanlage. Ein Passivhaus ist damit der besten Energieeffizienzklasse A+ oder zumindest A zuzuordnen. Ihr typischer Jahresenergieverbrauch liegt bei maximal 25 bis 40 kWh/(m2a). Nicht sanierte Altbauten dagegen rangieren hinsichtlich der Energieeffizienz oftmals in den Klassen F, G oder sogar H. Das heißt Ihr Jahresenergieverbrauch erreicht Werte von 175 bis mehr als 250 kWh/(m2a).
Zu beachten ist, dass die Energiekennziffern nur durchschnittliche Werte abbilden, jedoch keine konkreten Aussagen zu einzelnen Gebäuden treffen. Daher kann es durchaus sein, dass beispielsweise ein unsanierter Altbau bessere Energieverbrauchswerte erzielt als im Energieausweis angegeben ist.
Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis
Der Energieverbrauchsausweis enthält eine Auflistung des tatsächlichen Energieverbrauchs innerhalb eines Jahres. Er wird auf dem Ausweis in Kilowattstunden pro Quadratmeter innerhalb eines Jahres (kWh/(m2a)) angegeben.
Weitergehende Analysen fließen in die Angaben des Energiebedarfsausweises ein. Dieser nämlich gibt Aufschluss über den zu erwartenden Energieverbrauch. Die Einschätzung wird auf Basis der Bausubstanz, des Baujahres und der Gebäudedämmung getroffen. Somit ermöglicht der Energiebedarfsausweis eine objektivere Einschätzung des zu erwartenden Energieverbrauchs.
Die Kosten für den Energiebedarfsausweis fallen daher höher aus als die für den Energieverbrauchsausweis. Eine Auflistung zu den Energieausweis Kosten finden Sie unter der Überschrift „Wie viel kostet ein Energieausweis?“.
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Energieausweis beantragen und ausstellen
Es gibt unterschiedliche Wege, einen Energieausweis erstellen zu lassen. Sie bekommen den Ausweis von einer autorisierten Person, die dafür die erforderlichen bautechnischen Qualifikationen erworben hat.
Wer darf einen Energieausweises ausstellen?
Ein einfacher und bequemer Weg ist die Erstellung des Energieausweises durch den zuständigen Kaminkehrer. Dieser ist jedoch nur mit einer entsprechenden Zusatzausbildung dazu berechtigt, den Energieausweis zu erstellen. Fragen Sie dazu bei Ihrem Kaminkehrer nach und lassen Sie sich gegebenenfalls seine Qualifikation nachweisen.
Des Weiteren sind technische Fachkräfte oder Handwerker mit Berufserfahrung und einer speziellen Zusatzqualifikation aus den Bereichen Architektur, Innenarchitektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau oder Elektrotechnik dazu berechtigt, einen Energieausweis zu erstellen.
Wie finde ich den besten Aussteller eines Energieausweises?
Um sicherzugehen, dass Sie eine autorisierte Person finden, sollten Sie die Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme heranzuziehen. Ebenfalls vertrauenswürdig ist die Liste der Deutschen Energie-Agentur (DENA), zu der nur Aussteller Zugang haben, die ihre Berechtigung nachweisen. Zudem führen die Ingenieurkammern und Architektenkammern der Länder Listen über Personal, das zur Erstellung des Energieausweises berechtigt ist.
Es ist möglich, sich einen Energieausweis online ausstellen zu lassen. Allerdings müssen Sie bei den Online-Angeboten besonders sorgfältig darauf achten, dass Sie einen vertrauenswürdigen Anbieter auswählen, der die erforderlichen Qualifikation besitzt. Achten Sie deshalb unbedingt darauf, dass der Online-Dienstleister in der Experten-Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (DENA) registriert oder als Effizienzhaus-Experte zertifiziert ist.
Sollten Sie Unsicherheiten bezüglich der Auswahl eines autorisierten Ausstellers haben, ziehen Sie am besten die Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes hinzu!
Schritte zur Ausstellung eines Energieausweises
In wenigen Schritten gelangen Sie zu Ihrem Energieausweis. Gehen Sie wie folgt vor:
- Wählen Sie eine autorisierte Person aus, die den Energieausweis erstellen darf.
- Geben Sie an, welche Art von Energieausweis Sie benötigen.
- Nehmen Sie die Daten des Gebäudes und der Energieverbrauchswerte auf(siehe „Welche Dokumente und Fotos werden für den Energieausweis benötigt?“).
- Machen Sie, falls zutreffend, Angaben zu Modernisierungen und weisen Sie diese nach.
Welche Dokumente und Fotos werden für den Energieausweis benötigt?
Alle Arten des Energieausweises werden auf Basis der Angaben zum Gebäudeaufmaß und der energetischen Qualität bestimmter Bauteile und der Heizungsanlage erstellt.
Grundlegende Angaben für den Energieausweis sind daher:
- Gebäudeabmessungen gemäß dem Grundriss inklusive Raumhöhen, Fensterflächen und Dicke der Dämmschicht
- Technische Ausstattung des Heizkessels und Warmwasserspeichers
- Digitale Fotos des Gebäudes und eventueller modernisierter Außenbauteile. Aus den Bildern sollte möglichst die Dicke nachträglich aufgebrachter Dämmschichten ersichtlich sein. Alternativ können darüber Fördernachweise oder Handwerkerrechnungen vorgelgt werden.
Speziell für den Energiebedarfsausweis benötigen Sie zusätzlich:
- Heizkosten- oder Energieabrechnungen der letzten drei Jahre
- Angaben über die Wohnfläche
- Baujahr der Heizungsanlage
- Für ein Nichtwohngebäude sind zusätzlich Angaben über den Stromverbrauch der letzten drei Jahre erforderlich.
Wie viel kostet ein Energieausweis?
Die Kosten für den Energieausweis richten sich nach der Art des Ausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) und danach, ob Sie eine Datenaufnahme vor Ort durchführen lassen oder ihn online beantragen. Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen groben Überblick, mit welchen Kosten Sie für ein Wohngebäude durchschnittlich rechnen müssen:
Energiebedarfsausweis | Energieverbrauchsausweis |
Bei Beantragung vor Ort: 300 bis 500 € In größeren Gebäuden: Grundpauschale von ca. 300 € zzgl. 30 bis 50 Euro je Wohneinheit |
Bei Mehrfamilienhäusern ab sieben Wohneinheiten: ca. 250 € |
Was steht wo im Energiepass?
Ein Energieausweis umfasst fünf Seiten. Auf der ersten Seite sind die allgemeinen Gebäudedaten erfasst, also Baujahr, Anschrift, Gebäudetyp und Anzahl der Wohneinheiten sowie die Art der Heiztechnik. Bei Bedarfsausweisen wird die zweite Seite, bei Verbrauchsausweisen die dritte Seite ausgefüllt. Anhand von Farbskalen wird hier der Energieverbrauch erfasst und es findet ein Vergleich der Energieeffizienz mit anderen Gebäudeklassen statt. Die vierte Seite dient dem Aussteller des Ausweises für optionale Empfehlungen zur Steigerung der Energieeffizienz. Auf der Seite fünf des Energieausweises finden Sie Erläuterungen zu wichtigen Fachbegriffen.
Wie lange ist ein Energieausweises gültig?
Ein Energieausweis ist grundsätzlich zehn Jahre lang gültig. Jedoch kann schon vorher die Erstellung eines neuen Energieausweises notwendig werden, wenn sich die Energieverbrauchswerte maßgeblich ändern. Das ist dann der Fall, wenn ein Gebäude saniert wird. Durch maßgebliche Änderungen an isolierenden Gebäudeteilen erhält das Haus eine bessere Energieeffizienz, die neu zu ermitteln und zu dokumentieren ist.
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FAQ
Was passiert, wenn man keinen Energieausweis hat?
Wenn Sie bei der Vermietung, Verpachtung, Verleasung oder beim Hausverkauf keinen Energieausweis an den Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder Käufer übergeben, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem hohen Bußgeld geahndet werden kann.
Welcher Energieausweis ist Pflicht?
Oft haben Sie die freie Auswahl, ob Sie einen Energiebedarfsausweis oder nur einen Verbrauchsausweis erstellen lassen. In einigen Fällen ist jedoch der umfangreichere Energiebedarfsausweis vorgeschrieben. Für den Hausverkauf, die Vermietung, Verpachtung oder Verleasung eines Gebäudes sowie der Eintragung oder Übertragung eines Erbbaurechts müssen Sie einen Energiebedarfsausweis haben, falls sich weniger als fünf Wohnungen im Gebäude befinden und es sich zusätzlich um einen Altbau handelt, für den der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde. Für sonstige Immobiliengeschäfte ist ein Energieverbrauchsausweis ausreichend. Unter bestimmten Voraussetzungen ist bei Änderungen der energetischen Ausstattung am Gebäude ein Energiebedarfsausweis erforderlich. Bei Neubauten kann nur ein Energiebedarfsausweis erstellt werden, weil dafür noch keine Verbrauchswerte vorliegen.
Wer stellt mir einen Energieausweis aus?
Nur autorisiertes Fachpersonal ist befugt, einen Energieausweis auszustellen. Die Qualifikation zur Erstellung des Energieausweises ist stets nachzuweisen. Dies gilt auch für Kaminkehrer.
Was kostet ein Energieausweis?
Ein Energieverbrauchsausweis ist kostengünstiger als der Energiebedarfsausweis. Der Verbrauchsausweis kostet in der Regel 50 bis 100 Euro. In Mehrfamilienhäusern mit mehr als sechs Wohneinheiten fallen Kosten von rund 250 Euro an. Wird der Energiebedarfsausweis online erstellt, werden dafür um die 100 Euro in Rechnung gestellt. Bei einer Datenaufnahme vor Ort fallen Kosten von 300 bis 500 Euro an. In größeren Gebäuden sind 300 Euro zuzüglich 30 bis 50 Euro pro Wohneinheit üblich.
Aktualisiert am 2 Dez, 2022
anh
Content Managerin
Nach ihrem Abschluss ist Anh als Content Managerin bei papernest eingestiegen. Ihr Ziel ist es, mit ihren Artikeln den Lesern*Innen einen Überblick über den deutschen Energiemarkt und dessen Entwicklungen zu verschaffen.
Nach ihrem Abschluss ist Anh als Content Managerin bei papernest eingestiegen. Ihr Ziel ist es, mit ihren Artikeln den Lesern*Innen einen Überblick über den deutschen Energiemarkt und dessen Entwicklungen zu verschaffen.