Ab Oktober 2022 müssen die Gasverbraucher nicht nur wegen regulärer Gaspreiserhöhungen tiefer in die Tasche greifen. Denn um Energieunternehmen vor der Insolvenz zu retten und Lieferausfälle zu verhindern, wurde von der Bundesregierung die Gasumlage eingeführt. Was die Gasumlage ist, wie hoch sie ausfällt und wie viele Mehrkosten auf Verbraucher zukommen, wird in diesem Artikel erklärt.

Was ist die Gasumlage und wie hoch fällt diese aus?

Die Gasanlage ist eine von der Bundesregierung veranlasste Ausgleichszahlung an die Gasimporteure, die von allen Privatverbrauchern und Unternehmen getragen werden soll. Das Energiesicherungsgesetz berechtigt diese saldierte Preisanpassung: Die Zusatzkosten, die für Gasimporteure beim Einkauf von Ersatzgas anfallen, sollen mittels der Umlage auf die Gasverbraucher verteilt werden. Die dafür notwendige Gaspreisanpassungsverordnung trat am 9. August 2022 in Kraft. Stand August 2022 beträgt die Gasumlage 2,419 Cent pro kWh. Der Betrag wird monatlich abgerechnet und kann sich alle drei Monate ändern.

Aufgrund der gestiegenen Gaspreise und der Gasumlage möchte die Bundesregierung die Bevölkerung entlasten. Aus diesem Grund wurde die Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 Prozent auf sieben Prozent bis zum 31. März 2024 beschlossen. Zuvor war der Versuch der Bundesregierung, die Mehrwertsteuer auf Gas komplett zu streichen, gescheitert.

Wann wird die Gasumlage eingeführt und wie lange gilt sie?

Ab dem 1. Oktober 2022 soll die Gasumlage und die gesenkte Mehrwertsteuer in Kraft treten und bis zum 01. April 2024 gelten. Je nach Abrechnungsturnus kann die Umlage noch bis zum 30. September 2024 abgebucht werden.

Mit welchen Mehrkosten müssen Verbraucher rechnen?

Bei Haushalten, die Warmwasser und Heizung über Gas betreiben, werden folgende Mehrkosten (bei gleichbleibener Gasumlage) geschätzt:

Mehrkosten Gasumlage
Haushalt Jahresverbrauch + qm Anzahl Mehrkosten im Jahr (exkl. MwSt)
1 Personen Haushalt 50 qm (7.000 kWh) 169 €
2 Personen Haushalt 70 qm (9.800 kWh) 237 €
3 Personen Haushalt 120qm (16.800 kWh) 406 €
4 Personen Haushalt 140qm (23.400 kWh) 566 €

Schützen mich Preisgarantien vor der Gasumlage?

Bisher gibt es noch kein juristisches Urteil darüber, wie bei Verträgen mit Preisgarantie oder Festpreisgarantie verfahren wird. Das Bundesministerium prüft derzeit noch die Frage, ob vertraglich festgelegte Garantien vor der Gasumlage schützen.

Muss mein Versorger die Umlage an mich weiterreichen?

Prinzipiell ist der Versorger nicht verpflichtet, die Umlage an Kunden weiterzureichen, laut Gesetz dürfen sie das aber. Es sollte aber damit zu rechnen sein, dass nahezu alle Versorger die Umlage an Ihre Kunden weiterreichen.

Wer muss die Gasumlage bezahlen?

Alle privaten Gasverbraucher und Unternehmen, die Gas verbrauchen, müssen die Umlage ab kommenden Herbst zahlen. Mieter, die über keine eigenen Gasverträge verfügen, müssen mit höheren Nebenkosten rechnen.

Wie wird die Gasumlage gezahlt?

​​Die Umlage wird in einer Position auf Ihrer Gasrechnung ausgewiesen. Allerdings wird diese noch nicht in der Oktober-Gasrechnung vorkommen, sondern erst vier bis acht Wochen später, da Unternehmen bestimmte Ankündigungsfristen einhalten müssen.

Wer wird mit dem Geld aus der Umlage konkret entlastet?

Mit der Gasumlage werden Energieunternehmen entlastet, die durch die verminderten Gaslieferungen aus Russland deutlich weniger Gas erhalten. Durch die Lieferschwierigkeiten sind diese Unternehmen gezwungen Gas zu einem sehr viel höheren Preis anderswo zu beschaffen, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Diese werden nicht an Gaskunden weitergegeben, da diese oft Verträge mit Preisgarantien und längeren Laufzeiten haben.

Momentan müssen die Gasimporteure die Mehrkosten noch selbst tragen, aber ab Anfang Oktober können sie 90 Prozent der höheren Beschaffungskosten über die Umlage an Gasverbraucher weiterreichen.

Warum führt die Bundesregierung eine Gasanlage ein?

Durch die deutlich heruntergefahrenen Gaslieferungen aus Russland sind die Gaspreise kräftig angestiegen. Um auf die Gaskrise zu reagieren, hat die Bundesregierung die Gasumlage beschlossen. Neben der Entlastung der Gasimporteure soll die Gasumlage auch als Anreiz dienen, um Gas zu sparen. Derzeit bleiben viele Gaskunden noch von den höheren Preise verschont. Des Weiteren will die Bundesregierung verhindern, dass viele Gasimporteure insolvent gehen und mit Lieferausfällen drohen.

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